Garantiefall

 

Für die bei der Kaniewski Handels GmbH & Co. KG gekauften Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, für die wir als Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen haben. Normaler, nutzungsbedingter Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einwirkungen oder nicht fachgerechte Veränderungen stellen grundsätzlich keinen Gewährleistungsmangel dar.

Dies gilt auch für Verschleißteile und Akkus: Ein alters- oder nutzungsbedingter Kapazitätsverlust bzw. Verschleiß ist kein Sachmangel. Liegt dagegen ein gewährleistungsrechtlich relevanter Defekt vor, bestehen selbstverständlich die gesetzlichen Ansprüche.
 

Vorgehen im Reklamationsfall

Sollte innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftreten, setzen Sie sich bitte zunächst mit unserer Serviceabteilung unter info@faltradxxs.de in Verbindung.

Wir benötigen :
1. den Kilometerstand des Fahrrades
2. Informationen über vergangene Inspektionen (Erstinspektion, Jahresinspektion)
3. Ein Foto des gesamten Rades (zur Einschätzung des Zustandes)
4. Ein Detailfoto / Video des Schadens

Bitte geben Sie uns die Möglichkeit, den beanstandeten Mangel zu prüfen und die gesetzlich vorgesehene Nacherfüllung durchzuführen. Die Ware ist uns hierfür nach Absprache zur Verfügung zu stellen. Den konkreten Ablauf, insbesondere eine gegebenenfalls notwendige Einsendung, Abholung oder Reparatur durch einen von uns benannten Servicepartner, stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
 

Reparaturen durch Dritte / Fremdrechnungen

Bitte beauftragen Sie im Zusammenhang mit einem möglichen Gewährleistungsfall keine kostenpflichtigen Reparaturen, Prüfungen oder sonstigen Arbeiten durch Dritte, ohne dies zuvor mit uns abzustimmen.

Kosten einer Fremdwerkstatt oder eines anderen Dienstleisters können von uns grundsätzlich nur übernommen werden, wenn die Beauftragung vorher mit uns abgestimmt und ausdrücklich von uns freigegeben wurde.

Eine eigenständig beauftragte Reparatur und die anschließende Übersendung der Rechnung führt daher nicht automatisch zu einem Anspruch auf Kostenerstattung.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere in Fällen, in denen eine vorherige Nacherfüllung durch uns ausnahmsweise nicht erforderlich ist, bleiben hiervon unberührt.